Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG§ 88 Aufgaben
Stand: 30.07.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202021/88#abs-1 (1) Zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen und unter Berücksichtigung der Regulierungsziele des § 2 sowie der Ziele der Frequenzregulierung gemäß § 87 werden durch die jeweils zuständigen Behörden
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202021/88#abs-2 (2) Die Bundesnetzagentur trifft Anordnungen bei Frequenznutzungen im Rahmen des Betriebs von Funkanlagen auf fremden Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen, die sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202021/88#abs-3 (3) Für Frequenznutzungen, die in den Aufgabenbereich des Bundesministeriums der Verteidigung fallen, stellt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung das Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung her.
Wird zitiert von 58 Entscheidungen zu § 88 TKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 31.05.2017 – 21 U 9/16Zitiert von 5
- VG Karlsruhe, 27.05.2013 – 2 K 3249/12Zitiert von 5
- OLG Thüringen, 14.09.2021 – 7 U 521/21
- BGH, 12.07.2018 – III ZR 183/17Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks: Anspruch der Erben auf Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen KommunikationsinhaltenZitiert von 36
- LAG Hessen, 21.09.2018 – 10 Sa 601/18Zitiert von 3
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 – 1 S 1352/13Anspruch auf Löschung einer E-Mail-Postfachkopie; Modifizierung durch archivrechtliche Anbietungspflicht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 19.03.2025 – 8 C 3.24Anforderungen an glücksspielrechtliche Sperranordnungen gegenüber InternetzugangsvermittlernZitiert von 13
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2024 – 6 A 10998/23.OVGZitiert von 7
- VG Köln, 15.02.2023 – 24 L 1718/22Zitiert von 11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 88 TKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.07.2025 Ausfertigung
§ 88 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2025 (BGBl. I Nr. 181)
BGBl. 2025 I Nr. 181
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.