Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG§ 88 Aufgaben
Stand: 30.07.2025
Wird zitiert von 59
Nach Gewicht
- KG, 31.05.2017 – 21 U 9/16Zitiert von 5
- VG Karlsruhe, 27.05.2013 – 2 K 3249/12Zitiert von 5
- OLG Thüringen, 14.09.2021 – 7 U 521/21
- BGH, 12.07.2018 – III ZR 183/17Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks: Anspruch der Erben auf Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen KommunikationsinhaltenZitiert von 34
- LAG Hessen, 21.09.2018 – 10 Sa 601/18Zitiert von 3
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 – 1 S 1352/13Zitiert von 14
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 19.03.2025 – 8 C 3.24Anforderungen an glücksspielrechtliche Sperranordnungen gegenüber InternetzugangsvermittlernZitiert von 13
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2024 – 6 A 10998/23.OVGZitiert von 7
- VG Köln, 15.02.2023 – 24 L 1718/22Zitiert von 11
59 Entscheidungen zu § 88 TKG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 88 TKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202021/88#abs-1 (1) Zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen und unter Berücksichtigung der Regulierungsziele des § 2 sowie der Ziele der Frequenzregulierung gemäß § 87 werden durch die jeweils zuständigen Behörden
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202021/88#abs-2 (2) Die Bundesnetzagentur trifft Anordnungen bei Frequenznutzungen im Rahmen des Betriebs von Funkanlagen auf fremden Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen, die sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202021/88#abs-3 (3) Für Frequenznutzungen, die in den Aufgabenbereich des Bundesministeriums der Verteidigung fallen, stellt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung das Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung her.